Zu den Aussichten des politischen Islam in Deutschland

Rolf Henrich

Gefährdet der Scharia-Islam den Rechtsstaat?

Nach der jahrzehntelangen Missachtung der Rechtsstaatlichkeit durch das DDR-Regime gehörte die Wiederherstellung des Rechtsstaats 1990 zu den wichtigsten Errungenschaften der friedlichen Revolution. Dass nach der wiedergewonnenen Einheit der Scharia-Islam einmal den freiheitlichen, säkularisierten Verfassungsstaat in Deutschland gefährden könnte, war undenkbar.

Kein Wunder also, wenn Politiker und Journalisten unterschiedlichster Couleur die Existenz des Rechtsstaats für die selbstverständlichste Sache der Welt halten, deren Unverlierbarkeit unhinterfragt vorausgesetzt wird.

Das von Ernst-Wolfgang Böckenförde (1930-2019; von 1983-1996 Richter des Bundesverfassungsgerichts) warnend hervorgehobene Dilemma, wonach der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selber nicht garantieren kann, ist in letzter Zeit zwar als Phrase in vieler Munde – ernstzunehmende Schlüsse oder grundsätzliche Fragen wurden daraus jedoch nie abgeleitet. Unbeachtet bleibt vor allem jener mit Böckenfördes Dictum verknüpfte Hinweis, dass der Rechtsstaat jederzeit ein um der Freiheit willen eingegangenes „großes Wagnis“ ist.

Als Bundespräsident Christian Wulff in seiner Rede zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2010 verkündete, inzwischen gehöre „der Islam“ zu Deutschland, vermied er tunlichst, darüber Auskunft zu geben, welche Konsequenzen ein solcher Befund impliziert. Ob beispielsweise die mit jedem Islam unlösbar verbundene Scharia „als vollkommene Ordnung, die Frieden und Gerechtigkeit schafft“, damit nun ebenfalls zu Deutschland gehört, blieb offen. Auch zehn Jahre später fand der Altbundespräsident seinen Satz zum Islam „notwendiger denn je“, und er verlangte obendrein, „dass Rücksicht auf religiöse Belange von Muslimen genommen werden sollte.“ Es ist kaum anzunehmen, dass Christian Wulff auch nur oberflächlich den menschenrechtsfeindlichen Gehalt der Scharia zur Kenntnis genommen hat. Sonst wüsste er, dass nach der Scharia Kapitalverbrechen (sog. hadd-Vergehen) wie homosexuelle Handlungen oder der Abfall vom Islam, um nur diese beiden Tatbestände zu nennen, mit der Todesstrafe bedroht sind. Aber nicht allein der Strafkatalog mit seinen Leibesstrafen, ist für jedes moderne Rechtsdenken eine Zumutung. Auch das diskriminierende Familienrecht der Scharia (Erbrecht, Zeugnisrecht) geht in weiten Teilen nicht konform mit dem Grundgesetz. Dass die berüchtigte Sure 4, 34 des Korans in islamischen Haushalten, belehrt von modernen Vorstellungen der Gleichberechtigung, durch Nichtanwendung außer Kraft gesetzt ist, kann man nur hoffen („Und wenn ihr annehmt, dass eure Frauen einen Vertrauensbruch begehen, besprecht euch mit ihnen und zieht euch aus dem Intimbereich zurück und schlagt sie“ – Übersetzung nach Mouhanad Khorchide).

Der Weg über die Wahlurnen

Im Hinblick auf die Integration der Muslime betreibt Deutschland bis heute eine beispiellose Vogel-Strauß-Politik! Ohne Rücksicht auf Verluste baut man hierzulande darauf, der zuwanderungsbedingt und aufgrund höherer Geburtenraten von Jahr zu Jahr stärker vertretene Islam werde sich, so wie einst die christlichen Kirchen, mit der positiven Religionsfreiheit und dem Rechtsstaat theologisch und politisch versöhnen. Aber welcher Kurswechsel müsste notwendig vollzogen werden, wenn sich nicht mehr übersehen ließe, dass derlei Wunschträume meilenweit an der Realität vorbeigehen? Wenn sich also zeigt, dass der in Deutschland vorherrschende Islam aus essentiellen, theologischen Gründen weder willens noch fähig ist, die Scharia als der Vergangenheit angehörend zu betrachten und den säkularen Verfassungsstaat in seinem Freiheitsgehalt zu akzeptieren.

Aus naheliegenden Gründen versuchen die Vertreter des legalistischen Islam, den schwelenden Konflikt klein zu halten und den Regierenden mit entsprechenden Verlautbarungen entgegenzukommen. So hat 2002 der hiesige Zentralrat der Muslime etwa eine „Islamische Charta“ verabschiedet, um das Verhalten seiner Klientel theologisch als verträglich mit der deutschen Rechtsordnung auszuweisen. In Artikel 10 heißt es dort: „Das Islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora, sich grundsätzlich an die lokale Rechtsordnung zu halten. In diesem Sinne gelten Visumserteilung, Aufenthaltsgenehmigung und Einbürgerung als Verträge, die von der muslimischen Minderheit einzuhalten sind.“ Das ist eine ernüchternde, dafür aber realistische Sicht darauf, dass das einigende Band der politischen Zusammenhänge in der Bunten Republik Deutschland heutzutage einem seidenen Faden gleicht, der jederzeit reißen kann. Ein muslimischer Staatsbürger in Deutschland zu sein, würde doch wohl bedeuten, den säkularen Staat in seiner Weltlichkeit nicht als etwas dem eigenen Glauben Fremdes anzusehen, sondern ihn als Möglichkeit und Raum der Freiheit zu verstehen. Stattdessen erklärt die Islamische Charta das Staatsbürgerrecht der eingebürgerten Muslime – solange sie in der Minderheitenposition sind – zu einer Vertragsbeziehung mit einem fremden Gemeinwesen.

In der aktuell entstehenden deutschen Multiminoritätengesellschaft, in der die Kategorie „das Volk“ nur noch einen Plural von Minderheiten beschreibt, ist bereits heute vorhersehbar, dass den islamischen Verbänden und Gemeinden über die demokratische Mehrheitsbildung weitreichende Möglichkeiten zuwachsen werden, sich dauerhaft resistent gegenüber allen offiziellen Integrationsanstrengungen zu verhalten. Nicht den Djihad propagierende Salafisten sind deshalb die entscheidende Herausforderung für den Rechtsstaat. Die kann man mit polizeilichen Mitteln bekämpfen. Gefährlicher ist ein die Spielregeln der Demokratie nutzender Islamismus, der „den Weg über Urnen gewählt“ hat. Michel Houellebecq hat in seinem Roman „Unterwerfung“ am Beispiel der Figur des Ben Abbes gezeigt, welche Politik ein erfolgsorientierter Stratege mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einschlagen wird. Ein solcher Ben Abbes, der für die von ihrem dogmatischen Antirassismus gelähmte Linke unangreifbar wäre, würde natürlich mit Bezug auf die Stärkung der Familie und die Wiederherstellung der Moral, den ruhe- und friedensstiftendensstiftenden Charakter der Scharia betonen. Er wäre exakt der Typus, den der altgediente Verfassungsschützer Marie-Francoise, der zehn Jahre seines Berufslebens mit der Observation des Ben Abbes verbracht hat, in Houellebecqs Buch beschreibt: „Er ist ein gemäßigter Moslem, das ist der zentrale Punkt: Er beteuert es fortwährend, und es stimmt. Es wäre ein großer Fehler, sich ihn als Taliban oder Terroristen vorzustellen, für diese Leute hat er immer nur Verachtung empfunden…im Grunde genommen hält er die Terroristen für Dilettanten. Ben Abbes ist in Wahrheit ein ausgesprochen geschickter Politiker, zweifellos der geschickteste und durchtriebenste, den wir seit Francois Mitterand in Frankreich hatten. Und im Gegensatz zu Mitterand hat er eine echte historische Vision.“

Es ist hier nicht der Ort, Houellebecqs Gesellschafts- und Staatsentwurf, der ja ein an der Innenpolitik Frankreichs abgelesenes Lehrstück ist, in allen Details auf den staatsrechtlichen Prüfstand zu stellen. Es sollte lediglich darauf hingewiesen werden, dass in einer historischen Phase, in der zahlreiche europäische Demokratien in immer mehr und zunehmend disparatere Parteien und Bewegungen zersplittern, so dass Mehrheitsbildungen zunehmend schwieriger werden, auch in Deutschland alsbald die Gelegenheit kommen könnte, wo die muslimische Wählerschaft an den Urnen, angeführt von einem deutschen Ben Abbes, einen Prozess in Gang setzt, um die auf Offenheit ausgerichtete freiheitliche Ordnung „von innen her aufzurollen“.

Ob das nun im Anfangsstadium über eine neue Partei oder eine das Abstimmungsverhalten der Muslime bündelnde Bewegung geschieht, wird sich zeigen. Jedenfalls hätte bereits der gezielte Einsatz der Stimmenabgabe zugunsten des Machterwerbs einer bestehenden Partei seinen Preis (wohl zunächst im Bereich der Schul- und Kulturpolitik, der Migrationspolitik und bei der Vergabe von Fördergeldern).

Ernst-Wolfgang Böckenförde hat in zwei Vorträgen (2007, 2009) die dargelegte, den Rechtsstaat herausfordernde Situation erörtert. Für ihn bestand kein Zweifel, dass der Staat den politischen Islam durch „entsprechende Gestaltungen im Bereich der Freizügigkeit, Migration und Einbürgerung“ in einer „Minderheitenposition“ halten müsse. Ein derartiges Vorgehen sei nicht mehr als „Selbstverteidigung, die der freiheitliche Verfassungsstaat sich schuldig ist.“

Die Flucht der Ostdeutschen aus ihrer Geschichte nach Ines Geipel

Die F.A.Z. hat am 28.9. 20 ein Essay der Professorin an der Hochschule für Schauspielkunst “Ernst Busch” Berlin Ines Geipel veröffentlicht. Sie beklagt das ungestillte Bedürfnis der Konsenskultur Ost nach Verdrängung. Die Gewaltmaschine der Ost-Diktatur wird weggeblinzelt, sagt die ehemalige Leichtathletin aus der DDR, Schriftstellerin und Publizistin.

Wer seine Hand an den Pflug legt und sieht zurück, der ist nicht geschickt für das Reich Gottes, heißt es bei dem Evangelisten Lukas Kapitel 9, Vers 62. Opferperspektive – die neue Doktrin der Ostdeutschen? Das ist es nicht, sehr geehrte Frau Geipel.

Frau Geipel verteilt in ihrem Essay Lob für die “enormen Anpassungsleistungen” der Ostdeutschen “ in ihrem Spagat hin zur Freiheit in den vergangenen 30 Jahren.” War nicht aber die gerne an den Pranger gestellte Anpassung derselben Ostdeutschen in der DDR schwieriger? Wenn sie schief verlief, konnte das äußerstenfalls mit schlimmer kreatürlicher Not, sprich Gefängnis enden. Wir sollten uns im Sinne einer klärenden Anbahnung von Gesprächen mit einer Unschuldsvermutung, die für jeden Beschuldigten ohne weiteres gilt, vorab zugestehen, dass die Anpassung an ein Regime wie das der DDR überlebenswichtig war und von Millionen in Ostdeutschland vollzogen wurde. Dafür lässt sich leicht auf das große Lob für die gefällige Anpassung nach 1989 verzichten. Dann und nur dann kann und muss darüber gesprochen werden, wann eine Anpassung zu enden hatte. Und welch wichtige Rolle den Kirchen und Persönlichkeiten wie dem leider auch noch nach seinem Tod von einigen verunglimpften Manfred Stolpe zukam, wenn Menschen sich in einer kreatürlichen Not befanden, weil sie sich nicht anpassen konnten oder wollten.

Ja, es gab in der DDR einen staatlich verordneten Antifaschismus. Ist das per se schlecht ? Es gab eigentlich nichts, in das von der SED nicht hinein regiert wurde. Wesentlich ist doch wohl, dass der Antifaschismus von der großen Mehrheit verinnerlicht wurde. Das Tagebuch der Anne Frank war Schullektüre, die Lingua Tertii Imperii, Victor Klemperer, Reclam mußte man kennen, in Ost und West wurde 1978 die vierteilige amerikanische Serie über eine jüdische Berliner Arztfamilie und den Holocaust diskutiert, Berthold Brechts Arturo Ui im Berliner Ensemble, Eugen Kogons SS-Staat u.s.w. Läßt sich das alles auf die von Frau Geipel angesprochene Buchenwald – Doktrin der SED minimieren? Wohl nicht.

Die Amerikanerin Susan Neiman präsentiert eine klare These: “In der Aufarbeitung der Nazivergangenheit stand Ostdeutschland besser da als Westdeutschland.”( Von den Deutschen lernen, S. 120, Hanser Berlin 2020). Sie zitiert den Schriftsteller Ingo Schulze: ”Der Antifaschismus ging vom Staat aus, und das war richtig so”, S. 121.

Die Ostdeutschen hatten zumindest entgegen Frau Geipel “im hochnervösen Feld der Gedächtnisarbeit” einen Vorlauf. Wir Ostdeutschen lebten nicht in einer von der SED verordneten Opfergesellschaft und verstehen uns auch nicht als eine Art Chimäre im Sinne von Opfer und Täter zugleich. Die Ostdeutschen sahen sich nach 1949 aber zunehmend in ihrer übergroßen Mehrheit als  Verlierer und – ohne Neid – ihre Freunde, Verwandten und wen auch immer in Westdeutschland als Gewinner. Die einen lebten ohne wirkliche Perspektive seit dem 13. August 1961 hinter Mauer und Stacheldraht, mit einer von der Sowjetunion geschützten sozialistischen Diktatur des Proletariats. Den anderen wurde durch ihre Besatzer eine Demokratie auferlegt, die in Verbindung mit dem verheißenen Wohlstand gerne angenommen wurde und die für viele in der DDR das gelobte Land war.

Frau G. hat für die Aufzählungen in ihrem biblisch anmutenden Klagelied den falschen Ausgangspunkt gewählt. Im Herbst 1989 fand nicht die “glücklichste Revolution” Deutschlands statt. Die Menschen befreiten sich zwar friedlich von einer verrotteten Despotie und beseitigten den vormundschaftlichen Staat. Aber es mißlang ihnen trotz vieler runder Tische der zweite notwendige Schritt in die Freiheit, die Übernahme der Macht oder, um mit Hannah Arendt zu reden, die Übernahme der “Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten”. Die Revolution blieb gleichsam “stecken” und das raubt noch heute mit einem großen “Wenn” vielen den Schlaf.

Ich habe die deprimierte Stimmung in der Initiativgruppe des Neuen Forums mit Bärbel Bohley, Sebastian Pflugbeil u.a. in Berlin im Französischen Dom, wo wir am Sonnabend nach dem Fall der Mauer tagten, erlebt. Die Macht zur Gestaltung von Reformen in der DDR war endgültig perdue, dazu bedurfte es keiner Hellseherei. Jetzt wollten die Ostdeutschen wirklich ein Leben wie im Westen und keine Experimente in Form von Reformen. Sie hörten nur noch auf die Stimme aus Bonn. Sie wollten die Wiedervereinigung. Und sie klappte auch dank Helmut Kohl und gelingt nach einer aufreibenden und spannungsvollen Zeit mit vielen falschen Entscheidungen, persönlichen Katastrophen und Leidtragenden zunehmend immer besser. Die Gruppe der Bürgerrechtler hatte ihre Chancen „verschlafen“. Einige Bürgerrechtler nehmen das ihren Mitbürgern noch heute übel.

Und ich habe dazu das etwas peinliche Gefühl, dass ungeachtet der vielen Runden Tische am Ende der DDR eine Bereitschaft, die Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten in die Hände zu nehmen und die SED-Regierung zu verjagen, aus vielen Gründen und nicht nur wegen der Anwesenheit der sowjetischen Besatzung, nicht bestanden hat, liebe Leute mit dem ”wenn und aber”.

Bei Frau Geipel fällt das Wort “Doppeldiktatur”. Bitte nicht alles in einen Topf werfen. Der von ihr offenbar nicht so geschätzte und zitierte Heiner Müller hat auch gesagt, “die DDR hat Berge von Stasi-Akten hinterlassen, die Nazis dagegen Leichenberge”, S.128. Frau Geipel lobt die 68er, die die gemordeten europäischen “Juden im Sinne einer Gegenidentifizierung zu ihren Eltern als Opfer anerkannten und ihre Rehabilitierung durchsetzten”. Ganz anders dagegen erkennt Frau Geipel bei den jungen Leuten in Ostdeutschland ohne Diktaturerfahrungen eine “Überidentifizierung“ mit den Eltern. Und wirft damit schon wieder alles in einen Topf. Die von ihr angesprochenen jungen Leute sind sich in vielem mit den Alten einig. Sie wollen einerseits zwar partout und zu recht nicht anerkennen, dass ihre Eltern mit den Angelegenheiten der DDR nichts oder nur ein bisschen zu tun gehabt haben, wie einige von ihnen voller Scham behaupten. Aber sie akzeptieren oder respektieren im Gegensatz zu den von Frau Geipel hochgelobten 68ern ihre Eltern. Die Alten in der DDR haben offenbar nach Auffassung der Jungen bei ihrer Anpassung an ein Leben in der Diktatur und bei deren friedvollem Ende einiges richtig gemacht und Grenzen nicht so überschritten, dass eine “Gegenidentifizierung” im Raum steht.

Richtig ist aber auch, dass gerade die Ostdeutschen etwas vermissen, was ihnen in der DDR wichtig war – Heimat und Nation, das Licht am Ende des Tunnels, die Medizin für das Überleben in der DDR, die Basis sowohl für das Ausharren in der DDR wie auch für den Beitritt. Plötzlich sehen sie sich in einer rechten Ecke. Das darf nicht so bleiben.

Ich habe für das Neue Forum einige Sitzungen am Runden Tisch des Bezirkes Frankfurt(Oder) bestritten. Wir sprachen und diskutierten miteinander, ohne jeglichen moralischen Impetus, es ging um das wie weiter.

Der ehemalige Verfassungsrichter di Fabio hat von der Notwendigkeit des Gesprächs miteinander und mit jedermann, auch mit den Mitgliedern der AfD, gesprochen. Wobei das Gespräch durchaus einen Punkt erreichen kann, wo es nicht weitergeht und an dem es beendet wird. Dem schließe ich mich an.

Fazit: Lukas 9, 62.

Reinhart Zarneckow