Weil der von der AfD gestellte Vizepräsident Galau die Debatte darüber verhindern wollte, hat das Brandenburger Verfassungsgericht durch eine von der CDU-Fraktion beantragte einstweilige Anordnung die Präsidentin des Landtages von Brandenburg verpflichtet, das Thema „Walter Lübcke, Halle, Hanau – wehrhafte Demokratie in der Pflicht“ in die Tagesordnung der Sitzung vom 27.2. 2020 aufzunehmen.
Ausweislich der Berichterstattung und nur die kenne ich, wurde heftig gestritten:
- die AfD sorge für ein Klima des Hasses, provoziere einen „rassistischen Wahn“, Redmann von der CDU
- Sie sei eine Gefahr für das friedliche Zusammenleben der Menschen, Stohn von der SPD
- sei „Stichwortgeber“ der rechtsextremistischen Anschläge,Walter von den Linken
- die anderen Fraktionen würden der AfD die Tat eines Wahnsinnigen mit einer „kruden rassistischen Einstellung“ unterschieben. Der AfD-Abgeordnete Kalbitz bezeichnete überdies den Abgeordneten Walter als Lügner und kassierte dafür einen Ordnungsruf der Präsidentin.
Es scheint, dass der AfD von den anderen Fraktionen eine Alibifunktion zum Nachweis ihrer Verantwortungslosigkeit an den ungeheuerlichen Verbrechen zuerkannt wird. Merke, die anderen Fraktionen scheinen auf die AfD angewiesen zu sein, wollen sie das? Genauso erweckt die Debatte den Anschein einer Benutzung des Rechtsterrorismus zum Kleinmachen der AfD durch die anderen Fraktionen. War das wirklich beabsichtigt?
Eine solche nach neuerer Kausalitätstheorie gar vom Verfassungsgericht zu verantwortende Debatte ist kein Beitrag zur Stärkung der Wehrhaftigkeit der Demokratie, das lehrt ein Blick in unsere Geschichte. Der Historiker Graf zitiert in der FAZ vom 6.2.2020 aus einer Reichstagsrede des Sozialdemokraten Wilhelm Sollmann im Februar 1930. Sollmann spricht von einem“hemmungslosen Stimmungsausbruch“ Goebbels, es bleibe „unklar, wo die Grenzen der Politik aufhören und die Grenzen der Psychiatrie beginnen“. Nach den Septemberwahlen von 1930 äußert der Publizist Theodor Wolff, man solle nicht glauben, die 6 Millionen Wähler hätten sich zum sogenannten Programm der „Hitlerei“ bekannt, an anderer Stelle bezeichnet Wolff die Nationalsozialisten als „Rummelplatzpartei“.
Das Ende von Weimar ist bekannt. Nichts wurde durch die so brillant geführten Auseinandersetzungen im Reichstag erreicht. Der Publizist Wolff starb in einem Konzentrationslager, Sollmann emigrierte. Beiden wurde die deutsche Staatsangehörigkeit von den Nazis aberkannt.
Der Rechtsterrorismus wie auch rechter und linker gewalttätiger Radikalismus geht alle an. Jede Partei ist in der Pflicht, keine sollte sich hinter der AfD wegducken.
Die AfD ist keine Nachfolgepartei der NSDAP, wenn sie sich auch zu einer Gefahr für die Demokratie entwickeln kann, was dann der kollektiven Verantwortung aller zugeordnet werden wird. Allzu viele scheinen das Vertrauen zu den so einmütig über die AfD herfallenden Fraktionen und den dahinter stehenden Parteien verloren zu haben. Graf spricht von einem Systemvertrauen, das verloren gehen kann und exemplifiziert dies am Klimawandel. Die politische Überzeugung über die Notwendigkeit von jedermann einschränkenden Maßnahmen gegen den Klimawandel beruhe nicht darauf, dass die komplexen Modellierungen dazu überschaut werden sondern auf das Vertrauen in die Institutionen, die die die Berechnungen durchgeführt haben. Wer das Systemvertrauen nicht teilt, gilt allzu schnell als bösartig, irrational oder zumindest dumm.
Der Grüne Boris Palmer in der FAZ vom 27.2.20 warnt im Hinblick auf die Verbrechen von Hanau vor einer Ausgrenzung und Stigmatisierung der Wähler der AfD, dies würde eher das Risiko einer weiteren Radikalisierung einzelner, auch wirrer Geister verschärfen und der AfD in die Hände spielen. Es spricht wenig dafür, dass diese Wähler eine moralische Abkanzelung „ihrer“ Abgeordneten gelassen hinnehmen.
Der Heidelberger Psychoanalytiker Rainer Matthias Holm-Hadulla weist in seinen Ausführungen in der FAZ vom 22.2.2020 zur Rolle des Hasses in der Gesellschaft darauf hin, dass dieser ein Mittel ist, Gemeinschaft herzustellen und „sich selbst gut zu fühlen“. Hass ist aber sehr wohl in seiner zerstörerischen Wirkung sowohl individuell als auch gemeinschaftlich zu bekämpfen. Dazu haben wir Werte, die Goethe als „verteufelt human“bezeichnet: Respekt vor der Würde eines jeden, auch der Gegner und die Bereitschaft zur eigenen Besinnung.
Fraglich scheint, ob wir in unserem demokratischem System noch Raum lassen wollen für die scharfe politische Auseinandersetzung bei gleichzeitigem Respekt vor der Würde des politischen Gegners. Für diesen Raum einzutreten, scheint notwendig. Den Linken in Brandenburg, die jetzt barmen, wurde so der Zugang zur Demokratie in den 90er Jahren bei viel Geschrei von allen Seiten ermöglicht.
Wenn der von der AfD gestellte Vizepräsident des Brandenburger Landtages mit einer unsäglichen Begründung versuchte, sie vor einer Debatte im Landtag wie dargestellt zu bewahren und deshalb abgewählt werden soll, stärkt das sicherlich das so vereinte Machtgefühl seiner Abwähler und das Selbstmitleid der AfD. Wie wäre es aber, souverän darauf zu verzichten und ihm in einer kritischen Nachbetrachtung der aktuellen Stunde den Versuch nachzusehen oder sogar zuzugestehen?
Anmerkung: Selbst mit einem Feind ist eine Verständigung nicht ausgeschlossen. Deshalb ist der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU nicht für die Ewigkeit, es sei denn, die AfD erhält den Status als Verbrecher oder wird nach guter alter Tradition der politischen Justiz neben einem Verbrecher auf die Anklagebank gesetzt. Dann hätten wir aber die Demokratie und den Rechtsstaat vielleicht schon hinter uns gelassen.
Reinhart Zarneckow
Anmerkung II, 31 Tage später:
In der MOZ vom 31.03.2020 heißt es kurz und knapp, Ermittler des BKA stufen den Anschlag von Hanau nicht als Tat eines Rechtsextremisten ein. Also bitte etwas langsamer mit den jungen Pferden, liebe Puristen der Moral.
Reinhart Zarneckow